Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 Bau GB
Baugebiet Voßbergstraße
Änderung: In den WA1 Gebieten ist je Wohngebäude höchstens 1 Wohneinheit zulässig, ab einer Grundstücksgröße von 600m² (vorher 800m²) sind je Wohngebäude höchstens 2 Wohneinheiten zulässig.