Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 Bau GB

 

Baugebiet Voßbergstraße

 

Änderung: In den WA1 Gebieten ist je Wohngebäude höchstens 1 Wohneinheit zulässig, ab einer Grundstücksgröße von 600m² (vorher 800m²) sind je Wohngebäude höchstens 2 Wohneinheiten zulässig.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 06. März 2025

Downloads

Mehr über

Weitere Meldungen